Kennzeichnung von Präparaten
Tierpräparate geschützter Arten müssen nach §7 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) gekennzeichnet sein. Dieses erfolgt in Deutschland z. T. durch die unteren Naturschutzbehörden mittels einer Plombe, die äußerlich angebracht wird.
Der VDP möchte diese Art der Kennzeichnung durch Transponder, wie sie auch bei lebenden Tieren eingesetzt wird, ersetzen.
Plomben entstellen das Präparat und können entfernt werden.
Transponder sind eindeutig und können nicht entfernt werden, ohne das Präparat zu zerstören.
Der VDP möchte in Zusammenarbeit mit der Bundesbehörde einen Weg finden, geschützte Arten zu dokumentieren und einen freieren Umgang zu ermöglichen.
Die Zertifizierung ist ein erster Schritt.
Kennzeichnen sie ihre Präparate mit Transpondern, damit mehr Transparenz und Offenheit zwischen Kunde, Präparator und Behörde entsteht. Hierzu hat der VDP ein Formular erarbeitet, das heruntergeladen werden kann.
Technologie des Transponders
Transponder oder Chips der Norm ISO 11784 und ISO 11785 sind Induktionsspulen in 12 mm langen Glaskapseln, die eine unikale 15stellige Nummer gespeichert haben. Mit Hilfe eines Lesegerätes kann diese Nummer angezeigt werden.
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